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Beschwerden? Bitte sagen Sie es uns.

Wir setzen alles daran, Ihnen gute Dienstleistungen zu bieten. Trotzdem kann es vorkommen, dass Sie eine Beschwerde haben. Teilen Sie uns bitte mit, aus welchem Grund Sie unzufrieden sind.

Ihre Beschwerden melden

Bitte schicken Sie uns eine E-Mail mit Ihrer Beschwerde an unten aufgeführte E-Mail-Adresse. Nach Erhalt und erster Sichtung Ihrer E-Mail erhalten Sie von uns eine Empfangsbestätigung. Wir werden Ihre Beschwerde dann bearbeiten. Wir streben an Ihnen innerhalb von zwei Wochen einen Lösungsvorschlag unterbreiten zu können. Auch sollte Ihre Beschwerde zurückgewiesen werden, lassen wir Ihnen eine entsprechende Benachrichtigung mit Begründung zukommen. So wissen Sie genau, was Sie von uns erwarten können.

Nicht zufrieden?

Sie sind mit dem Ergebnis nicht zufrieden? Schicken Sie dann bitte eine E-Mail mit der Beschreibung Ihrer Beschwerde und eventuellen Anhängen an: beschwerdemanagement@ayvensbank.de 

Ihre Reklamation wird innerhalb von zwei Wochen vom Beschwerdemanager bearbeitet. In diesem Zusammenhang kann sich der Beschwerdemanager telefonisch an Sie wenden, um die Einzelheiten Ihrer Beschwerde mit Ihnen zu besprechen. Sie erhalten jedoch immer eine schriftliche Stellungnahme, auch wenn Ihre Beschwerde vom Beschwerdemanager zurückgewiesen wird.

Wenn wir keine Einigung erzielen können

Es kann durchaus sein, dass wir Ihrer Ansicht nach, keine Lösung für Ihr Problem bieten können, oder Ihre Beschwerde zurückweisen. Sie können Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann des Instituts für Beschwerden Finanzdienstleistungen (Klachteninstituut Financiële Dienstverlening, Kifid) zur weiteren Bearbeitung weiterleiten. Die Ayvens Bank ist beim Kifid unter der Teilnehmernummer 100.000068 (unter dem Namen LeasePlan Corporation N.V.) angeschlossen.

Der Ombudsmann

Der Ombudsmann übt eine Vermittlungsfunktion aus. Sieht er die Beschwerden als begründet an, wird er sich für Ihre Belange einsetzen. Die Vermittlungsvorschläge oder Empfehlungen des Ombudsmanns sind jedoch unverbindlich. Mit der Vermittlung durch den Ombudsmann entstehen für Sie keine Kosten. Kommt es trotz der Beteiligung des Ombudsmannes zu keiner Einigung oder wird der Schlichtungsversuch als sinnlos erfahren? Dann nimmt das Beschwerdeinstitut Kifid einen Beschluss. Dieser Beschluss ist für beide Parteien bindend. Weitere Informationen, wie Sie eine Beschwerde beim Kifid einreichen können, finden Sie auf der Website des Kifid. Hier können Sie auch den Verlauf des Beschwerdeverfahrens verfolgen.

Das Europäische Online-Streitbeteiligungsportal (ODR)

Da wir eine Online-Sparbank sind, können Sie seit Februar 2016 auch das Europäische Online-Streitbeteiligungsportal zur Lösungsfindung einschalten. Bei diesem Online-Streitbeteiligungsportal können Sie ihre Beschwerde einreichen und wird diese durch eine Streitbeilegungsstelle bearbeitet. Alle EU-Mitgliedstaaten haben ODR Kontaktstellen. In Deutschland ist dies die Nationale Kontaktstelle in Kehl.

Wie können wir Ihnen helfen?

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