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Finanzielle Bildung

Nebenjob für Schüler oder Studenten: was ist erlaubt und was nicht, je nach Alter?

14-06-2024

Ein Nebenjob oder ein Ferienjob für Schüler oder Studenten ist eine gute Möglichkeit, junge Menschen auf eine gesunde finanzielle Zukunft vorzubereiten. So lernen sie mehr über die mit einem Job verbundenen Geldangelegenheiten, von der Jahresabrechnung bis hin zur Steuerrückerstattung. Wenn Ihr Kind bereit für einen Nebenjob neben der Schule oder einen Ferienjob ist, wirft das für Sie als Eltern vielleicht einige Fragen auf. Etwa, ab welchem Alter Kinder arbeiten dürfen und welche Arbeiten sie verrichten dürfen und welche nicht. In diesem Blog finden Sie eine detaillierte Übersicht.

Früh übt sich – ab welchem Alter jobben Schüler und Studenten nebenbei?

Eine neue Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zeigt, dass etwa jeder zweite 17-Jährige Deutsche nebenher jobbt, wobei 14% bereits mit 13 oder 14 Jahren anfangen. Je wohlhabender die Eltern, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass Jugendliche nebenbei arbeiten, was auf bessere Netzwerke und elterliche Unterstützung zurückzuführen sein könnte. Die Hauptmotivation für diese Jobs ist bei zwei Dritteln der Jugendlichen das Geld, wobei das Interesse an der Tätigkeit bei besser situierten Familien eine größere Rolle spielt.
https://www.iwkoeln.de/presse/pressemitteilungen/wido-geis-thoene-je-reicher-die-eltern-desto-eher-arbeiten-jugendliche.html

Aber ab welchem Alter dürfen Kinder eigentlich arbeiten?

In Deutschland dürfen Kinder offiziell ab dem Alter von 13 Jahren Nebenjobs ausführen. Daran sind bestimmte Regeln geknüpft. Diese Vereinbarungen stehen auch im Vertrag mit dem Arbeitgeber. Zum Beispiel darüber, was Ihr Kind tun darf und wie viele Stunden es arbeiten darf. Je älter Ihr Kind wird, desto mehr ist erlaubt.

Einige rechtliche Regeln für einen Neben- oder Ferienjob, nach Alter:

13–15 Jahre:

  • Erlaubt mit Einwilligung der Eltern
  • Leichte Aushilfstätigkeiten, die:
    • Die Gesundheit nicht gefährden
    • Den Schulbesuch nicht behindern
    • Keine Belastung für den Schulunterricht darstellen
  • Arbeitszeiten: Bis zu 2 Stunden pro Tag
  • Maximal 5 Wochentage
  • Nicht vor dem Unterricht und nur bis 18 Uhr, in den Ferien länger möglich, aber auch nur bis zu 2 Stunden pro Tag
  • Erlaubte Jobs laut Kinderarbeitsschutzverordnung:
    • Austragen von Zeitungen oder Werbeprospekten
    • Betreuung von Haustieren
    • Einkaufstätigkeiten (außer alkoholische Getränke und Tabakwaren)
  • Arbeitgeberpflichten:
    • Keine Gefährdung (sittlich, durch die Arbeit, gefährliche Stoffe)
    • Kein unbeaufsichtigter Zugang zu Tabak und Alkohol

15–18 Jahre:

  • Weniger strenge Einschränkungen
  • Erlaubt: 40 Stunden pro Woche, maximal 8 Stunden pro Tag an 5 Wochentagen
  • Arbeitszeiten:
    • Ab 6 Uhr morgens bis 20 Uhr abends
    • In Schülerjobs ab 16 Jahren im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr
    • Samstags- und sonntags generelles Arbeitsverbot
  • Ausgenommen von Regelarbeitszeiten:
    • Krankenhäuser
    • Offene Verkaufsstellen (Bäckereien, Supermärkte, Kioske)
    • Gaststättengewerbe
    • Sportveranstaltungen
    • Reparaturwerkstätten
  • Jeder zweite Samstag und Sonntag muss beschäftigungsfrei sein (mindestens zwei Sams- und Sonntage im Monat nicht arbeiten)
 

Ab 18 Jahren

Sobald die Volljährigkeit erreicht ist, gelten die normalen arbeitsrechtlichen Bestimmungen für Erwachsene.

→ Möchten Sie mehr über die gesetzlichen Vorschriften für Nebenjobs erfahren? Sehen Sie die vollständige Übersicht auf der Website des zuständigen Bundesministeriums.



Mein Kind ist unter 13 Jahren. Ist da überhaupt nichts erlaubt?

Kinder unter 13 Jahren unterliegen einem generellen Arbeitsverbot. Ausnahmen bestehen jedoch für Theater- und Musikveranstaltungen sowie für Film-, Fernseh- und Hörfunkproduktionen, inklusive der dazugehörigen Proben. In diesen Fällen muss der Arbeitgeber eine Genehmigung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einholen. Bezahlte Tätigkeiten sind ansonsten nicht erlaubt. Allerdings sind Hilfsarbeiten im Haushalt oder innerhalb der Familie natürlich gestattet. Dem Bruder oder der Schwester beim Austragen der Zeitung zu helfen oder eine Aufgabe für die Eltern zu übernehmen zum Beispiel. Wenn Sie Ihr Kind dafür belohnen wollen, können Sie sich am Jugendmindestlohn eines 15-Jährigen orientieren.

Ein Nebenjob: ein kluger Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit

Ob Ihr Kind nun 13, 15 oder 17 Jahre alt ist, ein Nebenjob für Schüler und Studenten kann eine wertvolle Erfahrung sein. Mit der richtigen Anleitung und Kenntnis der Regeln können Sie Ihrem Kind auf dem Weg in eine gesunde finanzielle Zukunft helfen. Die LeasePlan Bank steht Ihnen mit nützlichen Tipps für junge Menschen mit einem Nebenjob zur Seite.

 

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