Sparen in den Niederlanden: Das sollten Sie bei der Steuerklärung für 2024 beachten
Gehören Sie zu den Menschen, die bereits am Anfang eines neuen Jahres voller Vorfreude auf etwaige Rückerstattungen Ihre Steuererklärung erledigen? Oder sind Sie eher der Typ, der am letzten Tag vor der Abgabefrist noch eilig alle nötigen Unterlagen zusammensucht? Ganz egal, wie Sie es machen: In diesem Artikel erhalten Sie die wichtigsten Tipps zur Steuererklärung für das vergangene Jahr und erfahren, was Sie als Sparer bei der Ayvens Bank beachten sollten.
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Diese Frage stellt sich vermutlich jeder früher oder später: Bin ich dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben? Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt werden? Denn längst nicht jeder ist gesetzlich dazu angehalten. Gründe für die Abgabepflicht für Arbeitnehmer können Einkünfte ohne Lohnsteuerabzug sein, der Bezug mehrerer Arbeitslöhne nebeneinander oder spezielle Fälle von Sonderzahlungen.
Auch Zinsgewinne bei ausländischen Geldinstituten wie der Ayvens Bank können einen Pflichtgrund für eine Steuererklärung darstellen: Seit dem 1. Januar 2023 sind Beträge bis zu einer Höhe von 1.000 € für alleinstehende Personen beziehungsweise 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare für Zinsgewinne ausländischer Anlagekonten steuerfrei – dieser Wert entspricht dem sogenannten Sparerpauschbetrag.
Bis wann muss ich die Steuererklärung abgeben?
Sollte Ihnen jetzt aufgefallen sein, dass Sie tatsächlich zur Abgabe verpflichtet sind, ist das noch kein Grund zur Panik. Schließlich haben Sie bis zum 31. Juli 2025 Zeit dafür. Wer sich bei der Steuerklärung von einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein helfen lässt, erhält eine verlängerte Abgabefrist bis zum letzten Apriltag des übernachsten Jahres – Für 2024 gilt also der 30. April 2026 als Stichtag.
Wichtig: Die freiwillige Abgabe lohnt sich in den meisten Fällen, besonders bei hohen Werbungskosten. Hierzu zählen beispielsweise Fahrten zur Arbeit, egal mit welchem Verkehrsmittel, Arbeitsmaterial oder bestimmte Versicherungsbeiträge.
Doch was sollten Deutsche beachten, die bei der Ayvens Bank sparen?
Grundsätzlich gibt es hier erst einmal eine gute Nachricht: Während viele andere europäische Staaten wie Italien oder Portugal Sparer zur Entrichtung der sogenannten Quellensteuer zur Kasse bitten, schlägt diese Steuer in den Niederlanden nicht zu Buche. Hierbei handelt es sich um eine Steuer für Kapitalerträge, die direkt an der Quelle der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt des Quellenstaates abgeführt wird. Der Steuersatz kann dabei je nach den lokalen Gesetzen ziemlich hoch ausfallen, bis zu 35 % sind in Europa möglich.
Was gibt es bei einem Sparkonto in den Niederlanden zu beachten?
Die Quellensteuer spielt für Sparer bei der Ayvens Bank also keine Rolle. Dennoch gibt es ein paar Punkte zu beachten, denn in Deutschland unterliegen Kapitalerträge grundsätzlich der Kapitalertragsteuer, häufig auch Abgeltungsteuer genannt. Und während inländische Kreditinstitute dazu verpflichtet sind, diese Abgaben einzubehalten, gilt dies nicht für ausländische Unternehmen: Die Ayvens Bank hat ihren Sitz in den Niederlanden und verfügt als reine Direktbank über keine Zweigstelle/ Zweigniederlassung in Deutschland.
Somit werden Ihnen Ihre gesamten Zinserträge ohne Steuerabzüge von der Ayvens Bank ausgezahlt. Es kommt zu keinem Liquiditätsverlust. Hierbei greift der oben erwähnte Sparer-Pauschbetrag: Die Kapitalerträge werden also nicht ab dem ersten Euro steuerpflichtig. Erst wenn die Gewinne den Betrag von 1.000 € (2.000 € bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren) übersteigen, unterliegt der Differenzbetrag der Besteuerung. Auch die Kirchensteuer muss von Mitgliedern einer kirchensteuerpflichtigen Religionsgemeinschaft von ihren Kapitaleinkünften entsprechend abgeführt werden.
Wie weise ich meine Kapitaleinkünfte nach?
Damit kennen Sie nun die grundlegenden Anforderungen an Sparer in den Niederlanden. Und sollten Sie nun direkt mit Ihrer Steuererklärung beginnen wollen, denken Sie daran: Die Ayvens Bank bietet ihren Kunden einen Nachweis für ihre jeweiligen Zinseinkünfte an. Aus dieser sogenannten Erträgnisaufstellung gehen die entsprechenden Kapitaleinkünfte hervor. Sie kann als Nachweis im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung verwendet werden und wird grundsätzlich von den Finanzämtern auch als Nachweis für ausländische Kapitalerträge akzeptiert.
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